Steuerbericht
Die steuerliche AbziehbarkeitHeute steht die 2. Einkunftsart "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" auf dem Programm. Zur Diskussion steht die Frage, ob S+S im Rahmen dieser Einkunftsart als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. Auch wenn zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb die des horizontalen Gewerbes gehören, werden diese hier ausgeklammert. Denn S+S haben, wie bereits schon mehrfach in diesem Forum beschrieben, mit nuttig, anrüchig, ... nichts zu tun!
Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen z.B. Bordelle, Erbensucher, Ehevermittler, Dispacheur (was immer das sein mag), Bezirksschornsteinfegermeister, Apothekenrezeptabrechner, Heileurhythmisten, Hersteller künstlicher Menschenaugen, Kükensortierer, Rundfunkermittler, die im Auftrag einer Rundfunkanstalt Schwarzhörer ermitteln, Saucendesigner, Trauerredner usw. Weiterhin erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb aber auch das Fotomodell, Mannequin, die Werbedame und der Fotograf.
Passend zur heißen Diskussion um Fotos in der Öffentlichkeit i.V.m. S+S folgende Fallgestaltung:
Ein Paar, nennen wir sie der Einfachheit halber Steffi und Dirk, rennen zur Stadtverwaltung und melden folgende zwei Gewerbe an: Steffi meldet das Gewerbe eines Fotomodells oder Mannequins mit der Spezialisierung auf S+S Fotos an; Dirk das Gewerbe eines Fotografen. Unkostenbeitrag ca. DM 20,00. Und schon kann es losgehen:
Steffi erstellt eine Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Einnahmen erzielt Sie aus der Arbeitszeit, die für die Fotos aufgewendet werden.
Viel interessanter ist jedoch die Ausgabenseite. Können die verschiedenen Utensilien (Dessous, Strümpfe, Schuhe, ...) steuerlich geltend gemacht werden und wenn ja, wie sind sie zu bewerten?
Richtet Steffi Ihr Gewerbe des Fotomodells neu ein, ist zunächst zu prüfen, ob die bereits privat vorhandenen Utensilien in den Gewerbebetrieb einlegbar (übertragbar) sind. Sicherlich sind Schuhe und Strumpfhalter zum Teilwert (Teilwert ist der Wert, den ein Käufer im Rahmen des Gesamtkaufpreises des Gewerbebetriebes für das einzelne Wirtschaftsgut zahlen würde) eingelegbar. Leider fehlen hierzu in der Praxis aber Erfahrungswerte. Noch schwieriger ist die Frage zu beantworten, ob getragene Strümpfe mit oder ohne Laufmaschen einlegbar sind. Hier differieren die Gelehrtenmeinungen. Einerseits räumen Fetischisten getragenen Strümpfen einen hohen Stellenwert ein, andererseits wird hier die Auffassung vertreten, daß getragene Strümpfe mit Laufmaschen nur noch einen Teilwert von DM "0" besitzen.
Auch die Behandlung neu angeschaffter S+S oder Schuhen in Verbindung mit der Gewerbeanmeldung wird von der Finanzverwaltung restriktiv gehandhabt.
Im Rahmen der Betriebs- und Geschäftsausstattung von Steffi will Herr Eichel den Gesamtbetrag aller gekauften Wirtschaftsgüter als Anlagevermögen deklarieren und hierauf nur jährliche Abschreibungen zulassen. Herr Eichel konnte mir aber in einem Telefonat keine Auskünfte über die Nutzungsdauer eines Strumpfhalters oder Schuhen bzw. Strümpfen nennen. (Und so jemand schimpft sich Finanzminister) Abschreibungstabellen sind zu diesem Thema auch nicht bekannt.
Daher hier der Expertentip:
Aus leidvoller Erfahrung mit meinem Mädel (das Forum kann aber auch gerne Mr. Mac fragen, der zu diesem Thema ein Buch herausbrachte mit dem Titel:
Wie mein Mädel in einer Sekunde 39 DM zerstörte) können Strümpfe unabhängig vom investierten Betrag in der Regel sofort abgeschrieben werden. Bei den Schuhen greifen wir gerne auf die Erfahrungen des PaarHS zurück, die Ihre Stöckelschuhe im Rahmen der Leistungsabschreibung geltend machen konnten. Hintergrund war das Forumstreffen Anfang Mai in Köln. Es war schon ein Leistung von Sigi mit Stöckelschuhen über das Kopfsteinpflaster zuhechten. Leider sahen die Absätze der Schuhe dies ein wenig anders.
Nach der Grundausstattung mit Strumpf u. Straps können weitere Zukäufe als Ersatzinvestitionen deklariert werden. Diese sind im Rahmen der 800 DM-Grenze als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort als Betriebsausgabe abziehbar. (Also Wolle, aufgepaßt beim Korsettkauf).
Der Haken an der ganzen Sache ist jedoch, dem Finanzbeamten klar zu machen, daß S+S ausschließlich zu betrieblichen Zwecken getragen werden. D.h. S+S in Verbindung mit romantischem Kuscheln auf den Couch, Opernbesuch, Essen, .... scheiden aus, da privat veranlaßt.
Zudem muß Dirk neben den Ausgaben für das Fotomodell Steffi irgendwo Einnahmen herzaubern. Also z.B. die Bilder an den Schwiegervater verkaufen, dem Pow entgeltlich zur Verfügung stellen oder im Rahmen einer Homepage kostenpflichtig vermarkten.
Fazit: wir lassen lieber alles beim alten
Gruß
stly
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